1. PARK ONE ist ein Unternehmen der Q -Park Gruppe und einige Dienste und Leistungen werden von Q -Park einheitlich erbracht und damit auch für PARK ONE. Hierzu gehören z.B. die Einführung des von Q -Park entwickelten PaSS -basierten Kennzeichenerfassungssystems, die Nutzung der Q-Park-App sowie Leistungen des Kundenservices.
2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle über die Internetseite www.park -one.com unter der Option „Reservieren“ abgeschlossenen Online Stellplatz -Mietverträge zwischen der Park One GmbH und dem Mieter in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung.
3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss evtl. Weiterverweisungsnormen.
4. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden k ann.
5. Der Vertragsschluss ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich. Vertragssprache ist deutsch.
2. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag , sofern er ein in der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Parkobjekt zum Gegenstand hat, mit der Park One GmbH,
Pelkovenstraße 145, 80992 München
Amtsgericht München - HRB 156 602
Geschäftsführer: Frank Meyer, Johannes Linssen, Frank De Moor
zustande .
3. Die Bereitstellung des Online -Systems zur Anmietung eines Stellplatzes unter der Option „Reservieren“ stellt ein rechtlich bindendes Vertragsangebot von Park ONE dar. Mit Betätigen des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ nimmt der Mieter daher das Vertragsangebot von Park ONE auf Abschluss eines Stellplatz -Mietvertrages in dem von ihm ausgewählten Parkobjekt während des von ihm gewählten Zeitraum s an, wodurch der Vertrag zustande kommt .
4. Der eigentliche Vertragsabschluss kommt nach folgender Maßgabe zustande:
a) Bestellvorgang und Vertragsschluss Sie können auf unserer Internetseite einen Stellplatz in einem über die Option „Reservieren“ verfügbaren Parkobjekt unter Einschluss dieser Option mieten, indem Sie die gewünschte Mietzeit in das Eingabefeld eintragen .
Hierbei haben Sie auch die Möglichkeit, eine Stornierungsoption zu wählen, sofern die Mietzeit nach Ablauf der Verbrauchern zustehenden 14- tägigen Widerrufsfrist beginnt. Bei Auswahl dieser Option erstatten wir – unabhängig davon, ob dem Kunden ein Widerrufsrecht zusteht oder nicht im Fall der Stornierung oder des Widerrufs innerhalb der Widerrufsfrist die Miete sowie die Stornierungsgebühr; nach Ablauf der Widerrufsfrist erstatten wir im Falle einer Stornierung die Miete, nicht jedoch die Stornierungsgebühr. Die Stornierung muss spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Beginn der Mietzeit erfolgen und kann über den Link, den Sie über unsere nachstehend genannte Bestätigungs-E-Mail erhalten oder per E -Mail an die Adresse servicecenter@q-park.de erklärt werden.
Durch Anklicken der bildlichen Schaltfläche „Weiter" legen Sie die Reservierung in den virtuellen Warenkorb. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt weder ein Vertragsangebot noch eine Vertragsannahme dar.
Danach müssen Sie Ihre persönlichen Daten und das Kennzeichen des Fahrzeugs, mit welchem Sie den Stellplatz nutzen möchten, ausfüllen oder sich mit einem eventuell bereits bestehenden Kundenkonto anmelden. Sodann ist durch Setzen eines Häkchens die Datenschutzerklärung zu akzeptieren.
Durch Betätigung des Buttons „Weiter“ kommen Sie zur Auswahl der Zahlungsmethode; hier sind auch die AGBs sowie die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung über das Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht zu bestätigen .
Nachdem Sie alle im Rahmen des Bestellvorganges erforderlichen Pflichtangaben eingegeben haben, können Sie die Richtigkeit Ihrer Eingaben und sämtliche Bestelldaten über die Schaltfläche „Zurück“ Ihres Browsers überprüfen und berichtigen.
Am Ende des Bestellvorgang s ist der folgende Button zu bestätigen:
„Ich verlange und bin ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des zu schließenden Vertrages ist, beginnen. Ferner ist mir bekannt, dass ich bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch Sie das mir gesetzlich zustehende Widerrufsrecht verliere.“ Durch das anschließende Klicken auf den Button „ Zahlungspflichtig bestellen “ nehmen Sie das Angebot von Park ONE auf Abschluss des ausgewählten Stellplatz -Dauermietvertrages an und der entsprechende Vertrag kommt zustande .
Unmittelbar nach dem Absenden Ihres Angebotes erhalten Sie von uns per automatisch generierter E-Mail eine Bestätigung über das Zustandekommen des Mietvertrages , eine Zusammenfassung der
Einzelheiten des Mietvertrages sowie einen QR -Code, mit welchem Sie in das Parkhaus nach Maßgabe von § 3 Ziffer 6 der nachstehenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen einfahren und dieses innerhalb des gemieteten Zeitraums wieder verlassen können . Grundsätzlich ist während der Mietdauer nur die einmalige Ein - und Ausfahrt möglich, es sei denn, dass zum Zeitpunkt der Reservierung des Stellplatzes auf unserer Webseite ausdrücklich die Möglichkeit der wiederholten Ein- und Ausfahrt erwähnt wird.
b) Berichtigung von Eingabefehlern Sie können vor dem verbindlichen Absenden des Vertragsangebotes durch Betätigen der in dem von Ihnen verwendeten Internet -Browser enthaltenen „Zurück“ -Taste nach Kontrolle Ihrer Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der Ihre Kundenangaben erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen.
5. Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Zusätzlich senden wir Ihnen die Vertragsdaten und die AGBs per E -Mail zu. Der Vertragstext ist nach Abgabe Ihres Angebots aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
1. Stellplatzüberlassung Die Vermietung des Stellplatzes mit der Option „Reservieren“ über das Internet erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Bedingung en. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter für die Mietdauer einen Stellplatz in dem vereinbarten Parkobjekt zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Stellplatzes besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Auch in diesem Fall ist Park ONE nicht verpflichtet, unbefugt auf diesem Stellplatz abgestellte Fahrzeuge Dritter zu entfernen bzw. den Stellplatz in anderer Weise freizuhalten. Park ONE kann dem Mieter jederzeit einen anderen vergleichbaren Stellplatz in demselben Parkobjekt zuweisen.
2. Nutzung des Stellplatzes, Entfernung bzw. Umsetzung des Fahrzeuges
a) Der Stellplatz darf ausschließlich zur Einstellung von Personenkraftfahrzeugen (PKW) ohne Anhänger genutzt werden, die haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen versehen und zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind. Der Stellplatz darf zur Einstellung von (Motor)Krafträdern, die haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen versehen und zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind, und Fahrrädern ausnahmsweise dann genutzt werden, wenn dies ausdrücklich in dem Vertrag vereinbart wurde. Die Nutzung des Parkobjekts mit demontablen, an dem P KW angebrachten Vorrichtungen wie Dachboxen sowie transportierten Fahrrädern/E -Bikes und ähnlichen Gegenständen ist nicht gestattet. Das Abstellen des Fahrzeugs ist ausschließlich auf den gekennzeichneten Stellplätzen zulässig. Eine Nutzungsüberlassung des Stellplatzes bzw. die Überlassung des Zugangsmittels an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig. Abweichend hiervon ist eine juristische Person oder Personenvereinigung berechtigt, den angemieteten Stellplatz bzw. das Zugangsmittel einer natürlichen Person als Nutzungsberechtigtem
zu überlassen; diese ist zur Überlassung des Stellplatzes bzw. des Zugangsmittels an einen Dritten nicht berechtigt und durch den Mieter zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Ziffer 2 a) zu verpflichten. Sofern sich der angemietete Stellplatz in einem mit einem von Q-Park entwickelten PaSS basierten Kennzeichenerfassungssystem ausgestatteten Parkobjekt befindet (s. § 6 b), so ist die Ein und Ausfahrt in das Parkobjekt mittels Kennzeichenerfassung ausschließlich mit dem zum Zeitpunkt der Einfahrt zu Ihrem Kundenkonto registrierten Fahrzeugkennzeichen möglich. Das Rauchen ist innerhalb der Parkobjekte untersagt. Fußgängern ist es nicht gestattet, das Parkhaus über die Ein und/oder Ausfahrtsspur zu betreten oder zu verlassen. Bei der Nutzung des Parkobjektes hat der Mieter die Allgemeinen Einstellbedingungen, die in den Parkobjekten befindlichen Verkehrszeichen sowie alle sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten. Die Anweisungen des Personals des Vermieters sind zu befolgen. Die Allgemeinen Einstellbedingungen sind an der Einfahrt ausgehängt und damit Bestandteil dieses Mietvertrages. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung.
b) Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug bei dringender Gefahr innerhalb des Parkobjektes umzusetzen oder aus dem Parkobjekt zu entfernen.
3. Fälligkeit und Einzug des Mietzinses , Einschränkung der Aufrechnung
a) Die Parkgebühr beläuft sich auf den im Rahmen des Bestellvorganges im Online -Bestellsystem angezeigten , von dem Mieter durch Bestätigen des Buttons „ Zahlungspflichtig bestellen “ akzeptierten Betrag.
b) Der Mietzins ist im Voraus fällig und wird im Rahmen des Bestellvorganges entrichtet.
c) Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins nur mit unstreitigen , anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen derartiger Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben . Die Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Vermieter in Textform mitzuteilen.
4. Mietdauer
a) Die Mietdauer entspricht dem im Rahmen des Bestellvorganges auf dem Online -Bestellsystem von dem Mieter ausgewählten und durch Bestätigen des Buttons „ Buchung kostenpflichtig bestätigen “ akzeptierten Zeitraum. Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist vor Ablauf dieses Zeitraums ausgeschlossen.
b) Soweit bei Ausfahrt aus dem Parkobjekt die vereinbarte Mietdauer verstrichen ist, ist der Mieter verpflichtet, die nicht durch die vertragliche Vereinbarung abgedeckte tatsächliche Nutzungsdauer zum jeweils im Parkobjekt gültigen Kurzparktarif nachzuzahlen . Etwaige Sonder- und Pauschaltarife oder Rabatte, insbesondere händlerbezogene Rabattierungen, finden keine Anwendung. Eine Verrechnung mit etwaigen Zeitguthaben aus vorangegangenen oder nachfolgenden Kalendermonaten oder mit Zeitguthaben ist ausgeschlossen.
5. Ausschluss einer Bewachung oder Verwahrung, Winterdienst Die Einstellung des PKWs erfolgt auf Gefahr des Mieters bzw. Einstellers. Der Vermieter übernimmt keinerlei Obhutspflicht für den eingestellten PKW, insbesondere keine Bewachung oder Verwahrung. Dies gilt auch dann, wenn das Parkobjekt mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet ist. Außerhalb der Öffnungszeiten des Parkobjektes erfolgt k ein Winterdienst. Das Betreten des Parkobjektes erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.
6. Zugangsmittel, Kennzeichenerfassung
a) Sofern sich der angemietete Stellplatz nicht in einem mit einem von Q-Park entwickelten PaSS-basierten Kennzeichenerfassungssystem (nachfolgend „PaSS -basiertes Kennzeichenerfassungssystem “) ausgestatteten Parkobjekt befindet, gilt folgendes:
Für die Einfahrt ist die Nutzung des ausgedruckten QR -Codes erforderlich, den wir Ihnen zusammen mit unserer in § 2 Ziffer 4 a) erwähnten E -Mail zusenden. Dieser muss vor der Einfahrt an das Lesegerät gehalten werden, welches sich an der Einfahrtsschranke befindet; nach Vorzeigen des QR-Codes wird ein grundsätzlich einmalig nutzbares Ausfahrtsticket ausgedruckt und die Einfahrtsschranke öffnet sich. Ohne Vorlage des ausgedruckten QR -Codes ist die Nutzung des über das Internet gemieteten Stellplatzes nicht möglich. Bitte halten Sie den QR -Code daher bei der Einfahrt in das Parkhaus zugriffsbereit. Der QR -Code ist grundsätzlich nur für die einmalige Einfahrt während der Mietdauer bestimmt; auf § 2 Ziffer 4 a) wird verwiesen . Der QR -Codes ist nicht übertragbar und darf nur von dem Kunden verwandt werden, der den Online -Mietvertrag über unser Online -System abgeschlossen hat.
Das Ausfahrtsticket wird auch für das Öffnen von zu dem Parkobjekt führenden Türen benötigt. Sie müssen daher sicherstellen, dass Sie bei Rückkehr in das Parkobjekt über das Ausfahrtsticket verfügen.
Der Vermieter behält sich vor, in sämtlichen Parkobjekten PaSS-basierte Kennzeichenerfassungssysteme einzuführen. In diesem Fall gelten die nachfolgend unter lit. b) dargestellten Regelungen.
b) Park ONE installiert in ihren Parkobjekten sukzessive von Q -Park entwickelte PaSS-basierte automatisierte Kennzeichenerfassungssysteme, die bei Ein - und Ausfahrt des Fahrzeuges per Videokamera das Fahrzeugkennzeichen erfassen. Sofern sich der angemietete Stellplatz in einem solchen mit einem PaSS-basierten Kennzeichenerfassungssystem ausgestatteten Parkobjekt befindet, gilt folgendes:
Sie können mit den Fahrzeugkennzeichen, welche Sie bei uns zu Ihrem Kundenkonto registriert haben und welche von dem Kennzeichenerfassungssystem erkannt werden , in das Parkobjekt einfahren und dieses wieder verlassen. Sie können mehrere Fahrzeugkennzeichen zu Ihrem Kundenkonto registrieren, gleichzeitig aber nur mit der Anzahl an Fahrzeugen einfahren, die der Anzahl der in dem Parkobjekt von Ihnen angemieteten Stellplätze entspricht. Bei Nutzung eines Fahrzeugs mit einem Kennzeichen, welches nicht zu Ihrem Kundenkonto registriert ist, ist für die Ein -
und Ausfahrt die Verwendung des in dem nachfolgenden Absatz erwähnten QR -Codes erforderlich.
Eine Änderung des registrierten Fahrzeugkennzeichens ist bis eine halbe Stunde vor der Einfahrt in das Parkobjekt dadurch möglich, dass Sie auf den entsprechenden Link in der von uns erhaltenen Bestätigungs-E-Mail klicken .
Sollte das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs nicht automatisch erkannt werden, so können Sie den QR Code, den wir Ihnen mit der E -Mail über die Bestätigung des Vertragsabschlusses zugeleitet haben, bei der Einfahrt in das Parkobjekt vor einen an der Einfahrtsschranke befindlichen QR -Code-Leser halten, worauf sich die Einfahrtsschranke öffnet. Alternativ können Sie den QR-Code über unsere Homepage ausdrucken. Die Ausfahrt erfolgt in derselben Weise wie die Einfahrt.
c) Der QR-Code wird unabhängig davon, ob die Einfahrt mit Kennzeichenerfassung oder über den QR-Code erfolgte, auch für das Öffnen von zu de m Parkobjekt führenden Türen benötigt. Sie müssen daher sicherstellen, dass Sie bei Rückkehr in das Parkobjekt über Ihr Mobilfunkgerät bzw. den ausgedruckten QR -Code verfügen.
d) Die zum Kennzeichen erfassten Daten werden nur während der Laufzeit des Parkvorganges gespeichert und innerhalb von 2 Stunden nach erfolgter Ausfahrt gelöscht. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind in den Datenschutzhinweisen beschrieben, die im Internet unter https://www.park-one.com/datenschutz abgerufen werden können.
7. Haftung des Vermieters, Streitbeilegungsverfahren
a) Die Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel des Mietgegenstandes wird ausgeschlossen.
b) Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters , eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen, oder wenn sich die Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bezieht, d.h. auf solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Mieter daher vertrauen darf.
c) Sofern der Vermieter fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
d) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht wurden.
e) Eine Haftung des Vermieters für Beeinträchtigungen der Nutzung durch äußere Umstände wie Verkehrsumleitungen, Aufgrabungen , Straßensperrungen u.ä., die Park ONE nicht zu vertreten hat, wird ausgeschlossen.
f) Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs - und Verrichtungsgehilfen.
g) Der Mieter ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Parkobjekts anzuzeigen.
h) Der Vermieter nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
8. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen verursachten Schäden, die dem Vermieter oder Dritten zugefügt wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch für von ihm schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Parkobjektes .
9. Ruhen des Vertrages bei einer Schließung des Parkobjektes Sofern das vertragsgegenständliche Parkobjekt aus nicht von dem Vermieter zu vertretenden Gründen, insbesondere wegen Sanierungsarbeiten innerhalb des Parkobjekts oder wegen sonstiger Bauarbeiten, z.B. im Bereich der Zuwegung, ganz oder teilweise geschlossen wird, gilt folgendes:
a) Die wechselseitigen vertraglichen Pflichten, insbesondere die Verpflichtung des Vermieters zur Überlassung eines Stellplatzes in dem Parkobjekt und die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der Miete, ruhen während der Schließung nach entsprechender in Textform erteilter Information des Mieters durch den Vermieter. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich, sofern möglich spätestens eine Woche vor Beginn des Ruhens, in Textform zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet, sein Fahrzeug bis zum Wirksamwerden des Ruhens aus dem Parkobjekt zu entfernen. Die vertraglichen Pflichten leben wieder auf, wenn der Vermieter den Mieter über das Ende der Schließung und den Zeitpunkt des Endes des Ruhens in Textform informiert hat. Der Vermieter wird dem Mieter eine evtl. bereits für den Zeitraum bis zum Beginn des Ruhens gezahlte Miete unverzüglich zeitanteilig erstatten. Während des Ruhens des Vertrages wird das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund nicht ausgeschlossen.
b) Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter während der Dauer der Schließung des Parkobjektes einen Stellplatz in einem anderen Parkobjekt, dessen Betreiber er ist und welches sich in zumutbarer Entfernung zu dem von der Schließung betroffenen Parkobjekt befindet, zur Verfügung zu stellen.
Die Information muss mindestens eine Woche vor der Zuweisung des neuen Parkobjektes in Textform erfolgen. Die unter Buchstabe a) genannten Rechtsfolgen treten dann nicht ein.
10. Zurückbehaltungsrecht , Pfandrecht des Vermieters Dem Vermieter stehen wegen seiner Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters, insbesondere dem eingestellten PKW, zu.
11. Abgabe von Willenserklärungen des Mieters Sämtliche per E -Mail abzugebenden Willenserklärungen und Mitteilungen des Mieters sind unter Angabe der Kundennummer ausschließlich an die E -Mail-Adresse servicecenter@q-park.de zu richten. Das Parkhauspersonal ist zur Annahme von Willenserklärungen, insbesondere Kündigungen oder Verlustmeldungen, sowie von Zahlungen nicht berechtigt.
12. Änderungen des Vertrages Alle Änderungen d es Vertrages bedürfen der Textform, die auch nicht mündlich ausgeschlossen werden kann.
13. Erreichbarkeit/Verfügbarkeit der Rechnungen Nach Zustandekommen des Vertrages erhält der Kunde per E -Mail die Rechnung für den Buchungsvorgang.
14. Ausschluss von Aufwendungsersatzansprüchen Sofern der Mieter kein Verbraucher ist, wird der Anspruch des Mieters gem. § 555 a Abs. 3 BGB auf Ersatz von Aufwendungen, die er infolge einer Erhaltungsmaßnahme , die innerhalb des Parkobjekts ausgeführt wird, machen muss, ausgeschlossen.
15. Überleitung des Vertrages durch den Vermieter Park ONE ist berechtigt, diesen Vertrag mit identischem Inhalt auf einen neuen Betreiber des Parkobjekts zum Zeitpunkt des Betreiberwechsels zu übertragen, sofern die Bewirtschaftung des Parkobjekts durch Park O NE endet. Park ONE wird den Mieter über eine solche Vertragsüberleitung unverzüglich in Textform informieren und ihm hierbei den Namen und die Kontaktdaten des neuen Vermieters mitteilen.
16. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. unvollständigen Bestimmung dieser AGBs gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien ursprünglich wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.
17. Gerichtsstand Sofern der Mieter Kaufmann ist, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand Grevenbroich vereinbart, es sei denn, es gilt ein anderer zwingender gesetzlicher Gerichtsstand.
18. Datenschutz Die für die Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen Daten werden durch uns unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert und vertraulich behandelt. Nähere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
19. Änderung der AGBs
a) Alle Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, die auch nicht mündlich ausgeschlossen werden kann.
b) Wir können diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft einseitig ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt und die Änderungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Änderungen der Rechtsprechung oder der Gesetze oder wenn eine für uns bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, nicht unerhebliche Störung des Äquivalenzverhältnisses dies erfordert. Ebenso sind wir berechtigt, diese Nutzungsbedingungen an technische Änderungen anzupassen.
c) Wir werden Ihnen die geänderten Geschäftsbedingungen mindestens zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform zukommen lassen und Sie auf das Datum des Inkrafttretens hinweisen. Zugleich werden wir Ihnen eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob Sie die geänderten Geschäftsbedingungen akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist, die ab Erhalt unserer Nachricht zu laufen beginnt, keine ausdrückliche Erklärung Ihrerseits, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Auf das Recht, der Änderung der Geschäftsbedingungen zu widersprechen, auf die Widerspruchsfrist und auf die Bedeutung eines Schweigens werden wir Sie bei unserer Information hinweisen. Sofern Sie der Änderung widersprechen, sind wir zur außerordentlichen Kündigung des vorliegenden Vertrages ohne vorherige Abmahnung berechtigt.
Park One GmbH, Pelkovenstraße 145, 80992 München
Telefon: +49 89/ 480 12 39 E-Mail: office@park-one.com
Registergericht: Amtsgericht München Registernummer: HRB 156 602; USt.- ID-Nr.: DE 241 485 776
Stand: 07.07.2025
BEDINGUNGEN FÜR DAUERMIETVERTRÄGE (ABONNEMENT)
1. Geltungsbereich, Park ONE ein Unternehmen der Q-Park Gruppe, Anwendbares Recht Verbrauchereigenschaft, Sprache
a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen PARK
ONE und dem Mieter abgeschlossenen Dauerpark-Mietverträge. Geschäftsbedingungen
des Mieters finden keine Anwendung.
b) PARK ONE ist ein Unternehmen der Q-Park Gruppe und einige Dienste und Leistungen
werden von Q-Park einheitlich erbracht und damit auch für PARK ONE. Hierzu gehören
z.B. die Einführung des von Q-Park entwickelten PaSS-basierten
Kennzeichenerfassungssystems, die Nutzung der Q-Park-App sowie Leistungen des
Kundenservices.
c) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die auf ihrer Grundlage
abgeschlossenen Dauerpark-Mietverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss evtl. Weiterverweisungsnormen.
d) Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Sinne
unserer Widerrufsbelehrung ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem
Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
e) Der Vertragsschluss ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich. Vertragssprache ist
deutsch.
2. Stellplatzüberlassung Die Vermietung des Stellplatzes erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Bedingungen. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter für die Mietdauer beim Abonnement bzw. beim Flex-Abonnement für die Dauer des vereinbarten monatlichen Zeitguthabens einen Stellplatz in dem im Vertrag genannten Parkobjekt zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Stellplatzes besteht nur, soweit dies ausdrücklich in dem Vertrag vereinbart wurde. Auch in diesem Fall ist der Vermieter nicht verpflichtet, unbefugt auf diesem Stellplatz abgestellte Fahrzeuge Dritter zu entfernen bzw. den Stellplatz in anderer Weise freizuhalten. Der Vermieter kann dem Mieter jederzeit einen anderen vergleichbaren Stellplatz in demselben Parkobjekt zuweisen.
3. Nutzung des Stellplatzes, Überlassung von Zugangsmitteln, Ein- und Ausfahrt bei Objekten mit Kennzeichenerfassung, Entfernung bzw. Umsetzung des Fahrzeuges
a) Der Stellplatz darf ausschließlich zur Einstellung von Personenkraftfahrzeugen (PKW)
ohne Anhänger genutzt werden, die haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen
versehen und zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind. Der Stellplatz darf zur
Einstellung von (Motor)Krafträdern, die haftpflichtversichert, mit einem amtlichen
Kennzeichen versehen und zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind, und
Fahrrädern ausnahmsweise dann genutzt werden, wenn dies ausdrücklich in dem Vertrag
vereinbart wurde. Die Nutzung des Parkobjekts mit demontablen, an dem PKW angebrachten
Vorrichtungen wie Dachboxen sowie transportierten Fahrrädern/E-Bikes und ähnlichen
Gegenständen ist nicht gestattet. Das Abstellen des Fahrzeugs ist ausschließlich auf den
gekennzeichneten Stellplätzen zulässig. Das Rauchen ist innerhalb der Parkobjekte
untersagt. Fußgängern ist es nicht gestattet, das Parkobjekt über die Ein- und/oder
Ausfahrtsspur zu betreten oder zu verlassen. Bei der Nutzung des Parkobjektes hat der
Mieter die Allgemeinen Einstellbedingungen, die in den Parkobjekten befindlichen
Verkehrszeichen sowie alle sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten. Die
Anweisungen des Personals des Vermieters sind zu befolgen. Die Allgemeinen
Einstellbedingungen sind an der Einfahrt ausgehängt und damit Bestandteil dieses
Mietvertrages. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
b) Eine Nutzungsüberlassung des Stellplatzes bzw. die Überlassung des Zugangsmittels an
Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig. Abweichend
hiervon ist eine juristische Person oder Personenvereinigung berechtigt, den angemieteten
Stellplatz bzw. das Zugangsmittel einer natürlichen Person als Nutzungsberechtigtem,
insbesondere einem Mitarbeiter, dauerhaft, d. h. während der gesamten Dauer des
Stellplatz-Mietvertrages, zu überlassen; diese ist zur Überlassung des Stellplatzes bzw. des
Zugangsmittels an einen Dritten nicht berechtigt und durch den Mieter zur Einhaltung der
Bestimmungen der Ziffer 3 a) und b) dieser AGBs zu verpflichten. Die nicht dauerhafte
Überlassung des Stellplatzes bzw. des Zugangsmittels oder die Überlassung an wechselnde
Nutzungsberechtigte ist unzulässig; dies gilt insbesondere auch für die Überlassung an
Besucher, Kunden oder Gäste.
c) Sofern sich der angemietete Stellplatz in einem mit einem von Q-Park entwickelten PaSSbasierten Kennzeichenerfassungssystem ausgestatteten Parkobjekt befindet, so ist die Einund Ausfahrt in das Parkobjekt mittels Kennzeichenerfassung nach Maßgabe von Ziffer 14
b) dieser AGBs grundsätzlich ausschließlich mit einem zum Zeitpunkt der Ein- und Ausfahrt
zu Ihrem Parkrecht registrierten Fahrzeugkennzeichen möglich.
d) Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug bei dringender Gefahr innerhalb des
Parkobjektes umzusetzen oder aus dem Parkobjekt zu entfernen.
4. Fälligkeit und Einzug des Mietzinses, Einschränkung der Aufrechnung
a) Der Mietzins wird im Voraus am 3. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Er wird
nach Fälligkeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, per
Basislastschriftverfahren von dem in dem Vertrag genannten Konto des Mieters abgebucht. Ist
der Fälligkeitstermin bei Vertragsschluss bereits verstrichen, so wird der Mietzins mit dem
nächsten Zahlungstermin vom vorgenannten Konto abgebucht.
b) Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins nur mit unstreitigen, anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen derartiger Forderungen
ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Aufrechnung und die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts sind dem Vermieter in Textform mitzuteilen.
5. Ausschluss einer Bewachung oder Verwahrung, Winterdienst Die Einstellung des PKWs erfolgt auf Gefahr des Mieters bzw. Einstellers. Der Vermieter übernimmt keinerlei Obhutspflicht für den eingestellten PKW, insbesondere keine Bewachung oder Verwahrung. Dies gilt auch dann, wenn das Parkobjekt mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet ist. Außerhalb der Öffnungszeiten des Parkobjektes erfolgt kein Winterdienst. Das Betreten des Parkobjektes erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.
6. Haftung des Vermieters, Streitbeilegungsverfahren
a) Die Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel des Mietgegenstandes wird
ausgeschlossen.
b) Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies
gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen, oder wenn sich
die Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bezieht, d.h. auf
solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Mieter daher
vertrauen darf.
c) Sofern der Vermieter fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die
Ersatzpflicht für Sachschäden auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise
entstehenden Schaden beschränkt.
d) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch andere Mieter oder sonstige Dritte
verursacht wurden.
e) Eine Haftung des Vermieters für Beeinträchtigungen der Nutzung durch äußere
Umstände wie Verkehrsumleitungen, Aufgrabungen, Straßensperrungen u.ä., die PARK
ONE nicht zu vertreten hat, wird ausgeschlossen.
f) Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung seiner angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen.
g) Der Mieter ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden
jedenfalls vor Verlassen des Parkobjekts anzuzeigen.
h) Der Vermieter nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil.
7.Haftung des Mieters Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen verursachten Schäden, die dem Vermieter oder Dritten zugefügt wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch für von ihm schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Parkobjektes.
8.Dauer des Abonnements Soweit in dem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist das Abonnement auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten zum Monatsende ohne vorherige Kündigungsmöglichkeit. Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag ordentlich bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats mit Wirkung zum Ende des folgenden Kalendermonats zu kündigen, erstmals zum Ablauf der Mindestmietdauer. Die Kündigung kann über das auf unserer Webseite hinterlegte Formular oder über die Kündigungsschaltfläche („Verträge hier kündigen“) erklärt werden, die auf unserer Webseite erreichbar ist. Im Übrigen bedarf sie der Textform und ist bei Versand per Post an unsere Anschrift Pelkhovenstraße 145, 80992 München, bei Versand per Telefax an die Faxnummer 02181/2990-406 und bei Versand per E-Mail an die E-MailAdresse servicecenter@q-park.de zu richten. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung bei der anderen Partei an. Im Falle eines befristeten Abonnementvertrages ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.Tarifwechsel Ein Tarifwechsel ist zum 1. eines Monats möglich. Soweit es sich um einen Wechsel zu einem höherwertigen Abonnement handelt, kann dieser zum 1. des Folgemonats vorgenommen werden. Bei allen anderen Abonnements ist dies nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist gem. Ziffer 8 dieser AGBs möglich.
10. Sperrung des Zugangsmittels, Mahn- und Bankgebühren Der Vermieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Mieters von mehr als einem Monat das Zugangsmittel bis zur vollständigen Zahlung der rückständigen Beträge zu sperren bzw. bei Ausstattung des Parkobjekts mit einem Kennzeichenerfassungssystem entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Er ist zur Geltendmachung angemessener Mahngebühren berechtigt. Bei einer vom Mieter zu vertretenden Bankrücklastschrift ist der Mieter zur Erstattung etwaiger Bankgebühren verpflichtet.
11. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
a) Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Abonnements berechtigt, wenn der Mieter
für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht
unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als
zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist,
der die Miete für zwei Monate erreicht.
b) Weiterhin kann der Vermieter den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Dies gilt insbesondere, wenn der Mieter gegen gesetzliche oder ordnungsbehördliche
Vorschriften verstößt bzw. wesentliche Pflichten gemäß diesem Mietvertrag sowie der
Einstellbedingungen verletzt und trotz schriftlicher Abmahnung fortsetzt. Als derartige
wesentliche Pflicht gilt insbesondere auch die Einhaltung der Bestimmungen von Ziffer 3
b) dieser AGBs. Der Vermieter ist auch zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt,
falls der Mieter sein Einverständnis mit den Datenschutzbestimmungen des Vermieters
widerruft.
c) Jede außerordentliche Kündigung bedarf der Textform.
12. Ausschluss einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrages § 545 BGB, wonach sich der Mietvertrag bei Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache durch den Mieter nach Vertragsende stillschweigend fortsetzt, wird abbedungen und gilt nicht.
13. Ruhen des Vertrages bei einer Schließung des Parkobjektes Sofern das vertragsgegenständliche Parkobjekt aus nicht von dem Vermieter zu vertretenden Gründen, insbesondere wegen Sanierungsarbeiten innerhalb des Parkobjekts oder wegen sonstiger Bauarbeiten, z.B. im Bereich der Zuwegung, ganz oder teilweise geschlossen wird, gilt folgendes:
a) Die wechselseitigen vertraglichen Pflichten, insbesondere die Verpflichtung des
Vermieters zur Überlassung eines Stellplatzes in dem Parkobjekt und die Verpflichtung des
Mieters zur Zahlung der Miete, ruhen während der Schließung nach entsprechender in
Textform erteilter Information des Mieters durch den Vermieter. Der Vermieter ist
verpflichtet, den Mieter unverzüglich, sofern möglich spätestens eine Woche vor Beginn des
Ruhens, in Textform zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet, sein Fahrzeug bis zum
Wirksamwerden des Ruhens aus dem Parkobjekt zu entfernen. Die vertraglichen Pflichten
leben wieder auf, wenn der Vermieter den Mieter über das Ende der Schließung und den
Zeitpunkt des Endes des Ruhens in Textform informiert hat. Der Vermieter wird dem Mieter
eine evtl. bereits für den Zeitraum bis zum Beginn des Ruhens gezahlte Miete unverzüglich
zeitanteilig erstatten. Die ab dem Ende des Ruhens zeitanteilig geschuldete Miete wird am
3. Werktag des Folgemonats fällig. Während des Ruhens des Vertrages wird das Recht beider Parteien zur Kündigung des Vertrages nach Maßgabe von Ziffer 8 und 11 dieser AGBs nicht ausgeschlossen.
b) Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter während der Dauer der Schließung des
Parkobjektes einen Stellplatz in einem anderen Parkobjekt, dessen Betreiber er ist und
welches sich in zumutbarer Entfernung zu dem von der Schließung betroffenen Parkobjekt
befindet, zur Verfügung zu stellen. Die Information muss mindestens eine Woche vor der
Zuweisung des neuen Parkobjektes in Textform erfolgen. Die unter Buchstabe a) genannten
Rechtsfolgen treten dann nicht ein.
14. Zugangsmittel, Kennzeichenerfassung
a) Sofern sich der angemietete Stellplatz nicht in einem mit einem von Q-Park
entwickelten PaSS-basierten Kennzeichenerfassungssystem (nachfolgend „PaSS-basiertes
Kennzeichenerfassungssystem“) ausgestatteten Parkobjekt befindet, gilt folgendes:
Der Vermieter stellt dem Mieter kostenlos ein Zugangsmedium zur Verfügung. Das
Zugangsmedium ist durch den Mieter sorgfältig zu verwahren. Der Verlust eines
Zugangsmediums ist dem Vermieter unverzüglich in Textform mitzuteilen. Der Mieter hat an
den Vermieter bei Verlust eines Zugangsmediums EUR 15,00 inklusive gesetzlicher
Umsatzsteuer als Schadenspauschale zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass
dem Vermieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Entsprechendes gilt bei
Beschädigung, es sei denn, diese ist nicht vom Mieter zu vertreten. Das dem Mieter zur
Verfügung gestellte Zugangsmedium bleibt für die Dauer des Vertragsverhältnisses Eigentum
des Vermieters und ist nach Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb von 10 Tagen an
den Vermieter zurückzugeben. Das Zugangsmedium ist bei Einfahrt in das Parkobjekt zu
verwenden. Anderenfalls muss ein Kurzparkticket gezogen und bezahlt werden. Die dadurch
entstehenden Kosten werden nicht erstattet oder verrechnet.
Sofern der Mieter als Zugangsmedium das Fahrzeugkennzeichen nutzt, ist die Nutzung mit
einem anderen Kennzeichen als im Mietvertrag angegeben, PARK ONE rechtzeitig bekannt
zu geben (mindestens 5 Werktage im Voraus). Ein Kennzeichenwechsel ist nur zulässig,
wenn ein triftiger Grund vorliegt (z.B. Ersatzfahrzeug bei Reparatur). Falls der Mieter mit
einem anderen Kennzeichen als im Mietvertrag angegeben einfährt, hat der Mieter die
geltenden Kurzparkertarife zu entrichten.
Der Vermieter behält sich vor, in sämtlichen Parkobjekten PaSS-basierte
Kennzeichenerfassungssysteme einzuführen mit der Folge, dass die bisherigen Zugangsmittel
nicht mehr nutzbar sind. In diesem Fall gelten die nachfolgend unter lit. b) dargestellten
Regelungen.
b) PARK ONE installiert in ihren Parkobjekten sukzessive von Q-Park entwickelte PaSS-basierte automatisierte Kennzeichenerfassungssysteme (nachfolgend „PaSS-basiertes
Kennzeichenerfassungssystem“, die bei Ein- und Ausfahrt des Fahrzeuges per
Videokamera das Fahrzeugkennzeichen erfassen. Sofern sich der angemietete Stellplatz in
einem solchen mit einem Kennzeichenerfassungssystem ausgestatteten Parkobjekt befindet,
gilt folgendes: Sie können mit dem Fahrzeugkennzeichen, welches Sie über die Q-Park-App
registriert und mit dem Parkrecht verknüpft oder, wie nachstehend beschrieben, geändert
haben, grundsätzlich nach Erkennung durch das Kennzeichenerfassungssystem in das
Parkobjekt einfahren und dieses wieder verlassen. Eine Änderung des zu dem Parkrecht
registrierten Fahrzeugkennzeichens ist bis eine halbe Stunde vor der Einfahrt in das
Parkobjekt über die Q-Park-App möglich; während eines laufenden Parkvorganges mit einem
durch die Kennzeichenerfassung erkannten Kennzeichen darf die Verknüpfung mit dem
Parkrecht nicht aufgehoben werden. Sie können mehrere Fahrzeugkennzeichen über die Q-Park-App in Ihrem Benutzerkonto hinterlegen, gleichzeitig aber nur ein Fahrzeugkennzeichen
mit Ihrem Parkrecht in der Q-Park-App verknüpfen und in dem Parkobjekt nutzen. Bei Nutzung
eines Fahrzeugs mit einem Kennzeichen, welches nicht mit Ihrem Parkrecht verknüpft ist, ist
für die Ein- und Ausfahrt die Verwendung des in dem nachfolgenden Absatz erwähnten QR-Codes erforderlich. Das Zugangsmedium, das wir Ihnen eventuell vor Installation des PaSS-basierten Kennzeichenerfassungssystems überlassen bzw. das Sie erworben haben, ist nicht
mehr nutzbar, nachdem Sie ein Fahrzeugkennzeichen mit dem Parkrecht verknüpft haben.
Dasselbe gilt nach Ablauf einer Übergangszeit ab Umstellung auf die PaSS-basierte
Kennzeichenerfassung. Sofern das Parkobjekt, in dem sich der von Ihnen angemietete
Stellplatz befindet, nach Abschluss des Dauerpark-Mietvertrages mit dem PaSS-basierten
Kennzeichenerfassung ausgestattet wird, so ist das Zugangsmittel nicht mehr nutzbar und Sie
müssen das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs über die Q-Park-App mit dem Parkrecht
verknüpfen. Das Zugangsmittel, das wir Ihnen vor Umstellung auf das PaSS-basierte
Kennzeichenerfassungssystem überlassen haben, ist dann zurückzugeben, es sei denn, dass
Sie diese zuvor von uns erworben haben. Für die Nutzung einzelner Parkobjekte,
insbesondere derjenigen, in denen die Rolltore nicht rund um die Uhr automatisch öffnen,
übersenden wir unseren Kunden unentgeltlich eine Fernbedienung oder einen Schlüssel für
die Rolltore, um ihnen hiermit die Ein- und Ausfahrt zu ermöglichen. Diese Zugangsmittel sind
nach Vertragsende zurückzugeben.
Sollte das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs nicht automatisch erkannt werden, so können Sie
den von Ihrer Q-Park-App generierten QR-Code bei der Einfahrt in das Parkobjekt vor einen
an der Einfahrtsschranke befindlichen QR-Code-Leser halten, worauf sich die
Einfahrtsschranke öffnet. Die Ausfahrt erfolgt in derselben Weise wie die Einfahrt.
c) Der QR-Code wird unabhängig davon, ob die Einfahrt mit der PaSS-basierten
Kennzeichenerfassung
oder über den QR-Code erfolgte, auch für das Öffnen von zu dem Parkobjekt führenden Türen
benötigt; entsprechendes gilt in Objekten ohne Kennzeichenerfassungssystem für die Ihnen
überlassene Zugangsmedium. Sie müssen daher sicherstellen, dass Sie bei Rückkehr in das
Parkobjekt über Ihr Mobilfunkgerät, den ausgedruckten QR-Code bzw. ggf. das
Zugangsmedium verfügen.
d) Die zum Kennzeichen erfassten Daten werden nur während der Laufzeit des Vertrages
gespeichert und innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsende gelöscht, soweit keine
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung
sind in den Datenschutzhinweisen beschrieben, die im Internet unter https://www.parkone.com/datenschutz abgerufen werden können.
15. Zurückbehaltungsrecht, Pfandrecht des Vermieters Dem Vermieter stehen wegen seiner Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters, insbesondere dem eingestellten PKW, zu.
16. Abgabe von Willenserklärungen des Mieters Sämtliche per E-Mail abzugebenden Willenserklärungen und Mitteilungen des Mieters sind unter Angabe der Kundennummer ausschließlich an die E-Mail-Adresse servicecenter@qpark.de zu richten. Das Parkhauspersonal ist zur Annahme von Willenserklärungen, insbesondere Kündigungen oder Verlustmeldungen, sowie von Zahlungen nicht berechtigt.
17. Anpassung der Miete Der Vermieter behält sich während der Vertragslaufzeit das Recht vor, den Mietzins anzupassen. Dem Mieter steht dabei ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des Vormonats der Tarifanpassung zu.
18. Änderungen des Vertrages Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform, die auch nicht mündlich ausgeschlossen werden kann.
19. Für das Flex-Abonnement gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
a) Falls die Anmietung eines Stellplatzes mit einem Flex-Abonnement während eines
laufenden Monats beginnt, so ist die Miete zeitanteilig geschuldet und das nutzbare
Zeitkontingent wird ebenfalls zeitanteilig berechnet. Innerhalb des Zeitkontingents erfolgt die
Abrechnung pro angebrochene Stunde.
b) Soweit das erworbene Zeitguthaben nicht oder nicht vollständig innerhalb des jeweiligen
Kalendermonats durch den Mieter in Anspruch genommen wird, verfällt das verbleibende
Zeitguthaben am Ende des Kalendermonats entschädigungslos. Eine anteilige Rückzahlung
des Mietzinses für nicht genutztes Zeitguthaben ist ausgeschlossen.
c) Soweit das vorhandene Zeitguthaben nicht für den Zeitraum der tatsächlichen
Stellplatznutzung ausreicht, ist der Mieter verpflichtet, die nicht durch die vertragliche
Vereinbarung abgedeckte tatsächliche Nutzungsdauer zum jeweils im Parkobjekt gültigen
Kurzparktarif nachzuzahlen. Das Gleiche gilt für das Parken in einem nicht vertraglich
vereinbarten Parkbereich oder Parkebene. Etwaige Sonder- und Pauschaltarife oder
Rabatte, insbesondere händlerbezogene Rabattierungen, finden keine Anwendung. Eine
Verrechnung mit etwaigen Zeitguthaben aus vorangegangenen oder nachfolgenden
Kalendermonaten oder mit Zeitguthaben aus Prepaidkarten ist ausgeschlossen. Der
Vermieter ist berechtigt, die insoweit anfallenden zusätzlichen Kurzparkgebühren per
Basislastschriftmandat von dem in dem Vertrag genannten Konto des Mieters zum nächsten
vereinbarten Zahlungstermin mit dem fälligen Mietzins gemeinsam einzuziehen.
20. Für die Tarife 5x24, 5x24 Premium, 6x24, 6x24 Premium, 7x24, 7x24 Premium, Night & Weekend sowie Office gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
a) Der Tarif 5x24 umfasst die Nutzung eines Stellplatzes in dem im Rahmen des
Bestellvorganges ausgewählten Parkobjekt während des Zeitraums von Montag 0:00 Uhr
bis Freitag 24 Uhr.
b) Der Tarif 6x24 umfasst die Nutzung eines Stellplatzes in dem im Rahmen des
Bestellvorganges ausgewählten Parkobjekt während des Zeitraums von Montag 0:00 Uhr
bis Samstag 24 Uhr.
c) Der Tarif 7x24 umfasst die Nutzung eines Stellplatzes rund um die Uhr in dem im
Rahmen des Bestellvorganges ausgewählten Parkobjekt.
d) Bei den Premium-Tarifen wird zusätzlich der Ihnen zugewiesene Stellplatz als reserviert
ausgeschildert. Auf Ziffer 2 Satz 3-5 dieser AGBs wird verwiesen
e) Der Tarif Night & Weekend umfasst die Nutzung eines Stellplatzes in dem im Rahmen des
Bestellvorganges ausgewählten Parkobjekt während des in dem Vertrag genannten Zeitraums
f) Der Tarif Office umfasst die Nutzung eines Stellplatzes in dem im Vertrag vereinbarten
Parkobjekt während des in dem Vertrag vereinbarten Zeitraums.
g) Für sämtliche vorgenannten Tarife gilt ergänzend folgendes: Soweit das Parkobjekt
außerhalb der vorgenannten Zeiträume genutzt wird, ist der Mieter verpflichtet, die
außerhalb dieser Zeiträume liegende Nutzungsdauer zum jeweils im Parkobjekt gültigen
Kurzparktarif nachzuzahlen. Das Gleiche gilt für das Parken in einem nicht vertraglich
vereinbarten Parkbereich oder Parkebene. Etwaige Sonder- und Pauschaltarife oder
Rabatte, insbesondere händlerbezogene Rabattierungen, finden keine Anwendung. Eine
Verrechnung mit etwaigen Zeitguthaben aus vorangegangenen oder nachfolgenden
Kalendermonaten oder mit Zeitguthaben aus Prepaidkarten ist ausgeschlossen. Der
Vermieter ist berechtigt, die insoweit anfallenden zusätzlichen Kurzparkgebühren per
Basislastschriftmandat von dem im Rahmen des Bestellvorgangs genannten Konto des
Mieters zum nächsten vereinbarten Zahlungstermin mit dem fälligen Mietzins gemeinsam
einzuziehen.
21. Erreichbarkeit/Verfügbarkeit der Rechnungen Die monatlichen Rechnungen werden an die in der Bestellung oder zu einem späteren Zeitpunkt durch den Mieter in Textform mitgeteilte alternative E-Mail-Adresse versandt. Sie können auch über das Internet auf der www.my-park-one.de/login im Bereich „Mein Park One Konto“ oder auf der www.q-park.de/login im Bereich „Mein Q-Park“ eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die notwendigen Zugangsdaten werden dem Mieter unverzüglich nach Zustandekommen des Vertrages zugeleitet, sofern er Neukunde ist. Auf in Textform übermittelten Wunsch wird die Rechnung auch auf dem Postweg an den Kunden geschickt.
22. Ausschluss von Aufwendungsersatzansprüchen Sofern der Mieter kein Verbraucher ist, wird der Anspruch des Mieters gem. § 555 a Abs. 3 BGB auf Ersatz von Aufwendungen, die er infolge einer Erhaltungsmaßnahme, die innerhalb des Parkobjekts ausgeführt wird, machen muss, ausgeschlossen.
23. Überleitung des Vertrages durch den Vermieter PARK ONE ist berechtigt, diesen Vertrag mit identischem Inhalt auf einen neuen Betreiber des Parkobjekts zum Zeitpunkt des Betreiberwechsels zu übertragen, sofern die Bewirtschaftung des Parkobjekts durch PARK ONE endet. PARK ONE wird den Mieter über eine solche Vertragsüberleitung unverzüglich in Textform informieren und ihm hierbei den Namen und die Kontaktdaten des neuen Vermieters mitteilen.
24. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. unvollständigen Bestimmung dieser AGBs gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien ursprünglich wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.
25. Gerichtsstand Sofern der Mieter Kaufmann ist, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand Grevenbroich vereinbart, es sei denn, es gilt ein anderer zwingender gesetzlicher Gerichtsstand.
26. Datenschutz Die für die Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen Daten werden durch uns unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert und vertraulich behandelt. Nähere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
27. Änderung der AGBs
a) Alle Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, die auch nicht
mündlich ausgeschlossen werden kann.
b) Wir können diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft einseitig ändern, wenn
hierfür ein triftiger Grund vorliegt und die Änderungen unter Berücksichtigung der berechtigten
Interessen beider Parteien zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere dann vor,
wenn Änderungen der Rechtsprechung oder der Gesetze oder wenn eine für uns bei
Vertragsschluss nicht vorhersehbare, nicht unerhebliche Störung des Äquivalenzverhältnisses
dies erfordert. Ebenso sind wir berechtigt, diese Nutzungsbedingungen an technische
Änderungen anzupassen.
c) Wir werden Ihnen die geänderten Geschäftsbedingungen mindestens zwei Monate vor dem
geplanten Inkrafttreten in Textform zukommen lassen und Sie auf das Datum des
Inkrafttretens hinweisen. Zugleich werden wir Ihnen eine angemessene, mindestens zwei
Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob Sie die geänderten Geschäftsbedingungen
akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist, die ab Erhalt unserer Nachricht zu laufen beginnt,
keine ausdrückliche Erklärung Ihrerseits, so gelten die geänderten Bedingungen als
vereinbart. Auf das Recht, der Änderung der Geschäftsbedingungen zu widersprechen, auf
die Widerspruchsfrist und auf die Bedeutung eines Schweigens werden wir Sie bei unserer
Information hinweisen. Sofern Sie der Änderung widersprechen, sind wir zur
außerordentlichen Kündigung des vorliegenden Vertrages ohne vorherige Abmahnung
berechtigt.
Stand 07.07.2025
Q-PARK APP NUTZUNGSBEDINGUNGEN DEUTSCHLAND
Diese Nutzungsbedingungen („App-Nutzungsbedingungen“) regeln die Verwendung der Q-Park Mobile Application („App“), wenn Sie in Deutschland Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Sitz haben. Die Vertragssprache ist deutsch. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch.
1. ZUSTANDEKOMMEN DER VEREINBARUNG ÜBER DIE App-NUTZUNGSBEDINGUNGEN
1.1. Die Vereinbarung über die App-Nutzungsbedingungen kommt dadurch zustande, dass Sie vor Errichtung eines Kundenkontos über die App oder vor dem Einloggen in Ihr bestehendes Kundenkonto das Textfeld „Ich akzeptiere diese App-Nutzungsbedingungen“ und die Datenschutzrichtlinie jeweils durch Setzen eines Häkchens bestätigen und danach auf den Button „Weiter“ klicken. Hieran anschließend erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung über das Zustandekommen der Vereinbarung über die App-Nutzungsbedingungen.
1.2.Wir speichern die App-Nutzungsbedingungen. Sie können sie, bevor die Vereinbarung über die App-Nutzungsbedingungen zustande kommt, herunterladen, speichern und/oder ausdrucken und danach jederzeit über die App abrufen.
1.3. Diese Vereinbarung kommt mit der Q-Park B.V. mit Sitz in Stationsplein 8E, 6221 BT Maastricht, Niederlande („wir“, „uns“ oder „Q-Park“), registriert bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 27159273, zustande.
2. WESENTLICHE EIGENSCHAFTEN DER APP
Die Benutzeroberfläche der App mit Ausnahme der App-Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie, die ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar sind, steht in deutscher, englischer, niederländischer, französischer und dänischer Sprache zur Verfügung und ermöglicht insbesondere das Eröffnen eines Kundenkontos, das Hinterlegen von Zahlungsmitteln und das Speichern und Ändern eines oder mehrerer Kfz-Kennzeichen zu dem Kundenkoto des Kunden. Ein Fahrzeugkennzeichen kann jeweils nur zu einem einzigen Kundenkonto registriert werden. Die App ermöglicht weiter die Anzeige eines QR-Codes auf dem Handy-Display, der, ebenso wie ein über das Kundenkoto ausdruckbarer QR-Code, die Ein- und Ausfahrt in mit Kennzeichenerfassungssystemen ausgestattete Parkobjekte ermöglicht, bei denen die automatisierte Erfassung des Kfz-Kennzeichens nicht möglich ist. Dieser QR-Code wird ebenfalls für das Öffnen der Türen, die zu mit Kennzeichenerfassungssystemen ausgestatteten Parkobjekten führen, benötigt. Mit der App können - nach erfolgter Standortfreigabe - von zu dem Q-Park-Konzern gehörenden Gesellschaften betriebene Parkobjekte gefunden werden; über die in dem Mobilgerät installierte Navigationsapp können nach Anmeldung bei Ihrem Kundenkonto Routenvorschläge zu diesen Parkobjekten abgerufen werden. Die App gibt darüber hinaus eine Übersicht über Ihre laufenden Dauerparkerabonnements und ermöglicht über die Funktion Q-Park Pay das Bezahlen von Kurzparkvorgängen in hierfür ausgestatteten Parkobjekten. Hierfür gelten gesonderte, vor der erstmaligen Registrierung eines Zahlungsmittels zu bestätigende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
3. NUTZUNG DER APP
3.1. Die Nutzung der App erfordert, dass Sie nach Bestätigung der App-Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie ein „Mein Q-Park-Konto“ über die App einrichten oder sich mit Ihrem bestehenden und aktiven „Mein Q-Park-Konto“ verbinden. Weiter ist vor Beginn der Nutzung der App mindestens ein Kfz-Kennzeichen des Nutzers und die Zuordnung eines Namens zu diesem Fahrzeug erforderlich.
3.2. Sie dürfen die App nicht verändern, kopieren, beschädigen, über die übliche Verwendung hinaus verwenden oder die Nutzung und Funktion der App in irgendeiner Weise behindern. Die in der App enthaltenen Informationen sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Jegliche Nutzung und Sammlung von Informationen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
3.3. Um die App zu nutzen, benötigen Sie ein geeignetes mobiles Gerät sowie eine Mobilfunk- und Datenverbindung. Die Überlassung der App erfolgt unentgeltlich. Alle mit dem Download und der Nutzung der App verbundenen Kosten, insbesondere für die Datenverbindung und für über die Funktion Q-Park Pay zu begleichende Parkvorgänge, gehen zu Ihren eigenen Lasten. Wir haften nicht für diese Kosten, unabhängig davon, wie sie entstanden sind.
3.4. Sie sind verpflichtet, sich nach jeder Nutzung der App auszuloggen. Sie sind weiter verpflichtet, Ihre Anmeldedaten für die App und die für das Sicherheitsverfahren, durch die unser App geschützt ist, erforderlichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Überlassung des Mobilgerätes, bei welchem Sie sich nicht aus der App ausgeloggt haben, an Dritte oder die Verwendung des Mein Q-Park-Kontos durch Dritte sind nicht zulässig. Sofern Dritte Ihre Anmeldedaten oder die für das Sicherheitsverfahren erforderlichen Informationen erlangt haben oder ein entsprechender Verdacht besteht, ist Q-Park unverzüglich zu informieren, damit eine missbräuchliche Verwendung der App und insbesondere der Funktion Q-Park Pay durch Sperrung der App verhindert werden kann. Die Meldung kann über die folgenden Kontaktwege erfolgen: servicecenter@q-park.de oder Telefon 02181/8190290. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen haften Sie für eine eventuelle missbräuchliche Verwendung der App, insbesondere für die Kosten der Parkvorgänge, die über die Funktion Q-Park Pay der App abgewickelt wurden.
Wenn Sie diese App von Ihrem mobilen Gerät deinstallieren, bleibt Ihr Mein Q-Park-Konto über unsere Website verfügbar.
Sie können die Funktion „Mein Konto entfernen“ in der App nutzen, um Ihr Konto und andere Informationen zu löschen. Die App ist dann nur noch eingeschränkt nutzbar.
3.5. Sie sind verpflichtet, bei der Registrierung von Mein Q-Park-Konto sämtliche Pflichtangaben vollständig und korrekt auszufüllen. Änderungen dieser Informationen sowie der bei der Einrichtung der App abgefragten weiteren Informationen, insbesondere des Namens, des Kennzeichens, der Anschrift, der Kreditkartennummer oder der Bankverbindung müssen Q-Park unverzüglich über die Profileinstellungen in der App oder über die Webseite mitgeteilt werden. Q-Park ist nicht haftbar für die Verarbeitung oder Nutzung von Informationen, die nicht oder nicht mehr korrekt sind.
3.6. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse müssen Q-Park mitgeteilt werden, indem Sie Ihr Mein Q-Park-Konto löschen und ein neues Mein Q-Park-Konto bei Q-Park mit Ihrer dann aktuellen E-Mail-Adresse registrieren; damit dieses mit der Q-Park-App genutzt werden kann, muss es in der App neu registriert werden. Während eines laufenden Parkvorganges ist das Löschen des Mein Q-Park-Kontos nicht zulässig.
4. NUTZUNG DER FUNKTION „Q-PARK PAY“
Die Funktion Q-Park Pay ermöglicht mittels der App die Zahlung von Kurzparkerverträgen in Parkobjekten, welche für diese Funktion freigeschaltet sind, indem die zu zahlenden Parkgebühren über das von Ihnen angegebene Zahlungsmittel eingezogen werden. Details zur Verwendung der Funktion ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Funktion Q-Park Pay bei der Anmietung eines Kurzparker-Stellplatzes, die vor Registrierung eines Zahlungsmittels zu bestätigen sind. Die für die Funktion Q-Park Pay freigeschalteten Parkobjekte sind über die Kartenfunktion der App zu erkennen und werden in den FAQ aufgelistet.
5. VERFÜGBARKEIT DER APP, SICHERHEIT UND GENAUIGKEIT
5.1. Wir stellen die App so zur Verfügung, wie sie ist, und übernehmen vorbehaltlich der Regelungen gemäß Ziffer 7 dieser Nutzungsbedingungen keine Gewähr oder Haftung für bestimmte Funktionen oder Ergebnisse, die Eignung für einen bestimmten Zweck, Sicherheit, Leistung, Verfügbarkeit und/oder fehlerfreies Funktionieren. Das Herunterladen und die Nutzung der App erfolgen auf Ihr eigenes Risiko und Ihre eigenen Kosten.
5.2. Wir können jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen Aktualisierungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten durchführen sowie Funktionen der App einführen, entfernen oder einstellen. Wir sind nicht verpflichtet, in der App bestimmte oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.
5.3. Wir gewährleisten nicht, dass die App mit jeder Hardware und Software kompatibel ist. Wir haften vorbehaltlich Ziffer 7 dieser Nutzungsbedingungen nicht für Schäden an Geräten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ihr mobiles Gerät, Software, Daten oder sonstiges Eigentum, die durch das Herunterladen, die Installation oder die Nutzung der App entstehen oder damit verbunden sind, und auch nicht für die Abwesenheit von Viren oder sonstigen Codes, die diese Geräte beeinträchtigen oder beschädigen können.
5.4. Q-Park ist berechtigt, für den Betrieb der App oder die Erbringung von hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen Dritte einzuschalten.
6. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
6.1. Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die App, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Urheberrecht an der Software, den Texten, Bildern und anderen Inhalten in der App verbleiben bei Q-Park und seinen Lizenzgebern. Die App enthält einige Open-Source-Softwarebibliotheken.
6.2. Alle Q-Park-Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos, Domainnamen und alle anderen Merkmale der Marke Q-Park sind das alleinige Eigentum von Q-Park und von mit Q-Park verbundenen Unternehmen. Sie haben kein Recht, die Marke Q-Park für irgendwelche Zwecke zu nutzen.
6.3. Wir gewähren Ihnen hiermit eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht abtretbare, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zum Herunterladen, Installieren und Nutzen der App für Ihren persönlichen Gebrauch und vorbehaltlich der Einhaltung dieser App-Nutzungsbedingungen sowie der Bedingungen für die Nutzung der Funktion Q-Park Pay. Weitere Rechte werden nicht übertragen, mit Ausnahme der Rechte, die Ihnen nach geltendem Recht zwingend zustehen. Insbesondere ist eine Verwertung urheberrechtlich geschützter Inhalte, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung, auch in elektronischer Form, sowie Speicherung in Datenbanken unzulässig, soweit sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt.
7. HAFTUNG
7.1. Die App wird kostenlos angeboten; es besteht uns gegenüber kein Anspruch auf Verfügbarkeit der App und ihrer Funktionen.
7.2. Eine Gewähr oder Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen nicht übernommen werden. Wir sind bemüht, den Zugang zu der App 24 Stunden täglich an 7 Tagen pro Woche zu ermöglichen. Insbesondere bei Störungen der App, des App-Stores, Leitungsstörungen im Internet oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund üblicher Wartungszeiten, systemimmanenter Störungen des Internets sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich.
7.3. Für alle Schäden, die durch die App entstehen (insbesondere, aber nicht nur Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige aus der App ersichtliche Informationen entstehen oder Schäden, die durch die App an der Hard-/Software sowie Geräten des Nutzers entstehen) haften wir nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder wenn sich die Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bezieht, d.h. auf solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Kunde daher vertrauen darf.
7.4. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
7.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
7.6. Eine Haftung für Schäden, die auf falschen, unvollständigen oder nicht aktualisierten Angaben Ihrerseits beruhen, wird ausgeschlossen.
8. BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG ÜBER DIE NUTZUNG DER Q-PARK-APP
8.1. Sie können die vorliegende Vereinbarung mit sofortiger Wirkung in Textform oder dadurch kündigen, dass Sie die Q-Park-App deinstallieren. Sie können diese Vereinbarung nicht kündigen, wenn Sie nicht zugleich die Q-Park-App deinstallieren. Während eines laufenden, mit der Funktion Q-Park Pay begonnenen Parkvorganges ist die Kündigung dieser Vereinbarung oder die Deinstallation der Q-Park-App nicht zulässig. Auch nach einem Deinstallieren der App bleibt Ihr Mein Q-Park-Konto weiterhin über die Webseite Q-Park.de verfügbar. Bei einer eventuellen Neuinstallation der App ist eine neue Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
8.2. Wir sind zur Kündigung der vorliegenden Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn Sie eine der wesentlichen Bestimmungen dieser App-Nutzungsbedingungen nicht einhalten, insbesondere dann, wenn Sie die Regelungen zur Nutzung der App oder die Regelungen über unsere Rechte an geistigem Eigentum missachten oder unrichtige Angaben bei der Registrierung des Mein Q-Park-Kontos machen bzw. diese Angaben nicht aktualisieren. Wir sind weiter zur Kündigung der vorliegenden Vereinbarung mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn Sie sich mit Mietzahlungen gegenüber der Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG oder der Q-Park Saarbrücken GmbH in nicht unerheblicher Höhe in Verzug befinden. Die außerordentliche Kündigung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Abmahnung und wird Ihnen in Textform mitgeteilt. Mit der Kündigung erfolgt die Deaktivierung Ihres Zugangs zu der App und Sie können die Funktionen der App nicht mehr nutzen.
8.3. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Betrieb der App jederzeit einzustellen; hierdurch endet zugleich die vorliegende Vereinbarung. Hierüber werden Sie in Textform informiert.
8.4. Sie sind verpflichtet, nach einer Kündigung der vorliegenden Vereinbarung oder nach Einstellung des Betriebs der App diese unverzüglich zu deinstallieren.
8.5. Aus der Nutzung der App bis zu ihrer Deaktivierung oder der Einstellung ihres Betriebs resultierende Verpflichtungen, insbesondere zur Zahlung von mit der Funktion Q-Park Pay abgewickelten Parkvorgängen, sind zu erfüllen.
9. ANWENDBARES RECHT
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss eventueller Weiterverweisungsnormen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz in Deutschland haben.
10. ÄNDERUNGEN DIESER BEDINGUNGEN
10.1. Alle Änderungen dieser App-Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform, die auch nicht mündlich ausgeschlossen werden kann.
10.2. Wir können diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft einseitig ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt und die Änderungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Änderungen der Rechtsprechung oder der Gesetze oder wenn eine für uns bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, nicht unerhebliche Störung des Äquivalenzverhältnisses dies erfordert. Ebenso sind wir berechtigt, diese Nutzungsbedingungen an technische Änderungen der App anzupassen.
10.3. Wir werden Ihnen die geänderten Bedingungen mindestens zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform zukommen lassen und Sie auf das Datum des Inkrafttretens hinweisen. Zugleich werden wir Ihnen eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob Sie die geänderten Nutzungsbedingungen akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist, die ab Erhalt unserer Nachricht zu laufen beginnt, keine ausdrückliche Erklärung Ihrerseits, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Auf das Recht, der Änderung der Nutzungsbedingungen zu widersprechen, auf die Widerspruchsfrist und auf die Bedeutung eines Schweigens werden wir Sie bei unserer Information hinweisen. Sofern Sie der Änderung widersprechen, sind wir zur außerordentlichen Kündigung dieser Nutzungsvereinbarung ohne vorherige Abmahnung berechtigt.
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen der Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. unvollständigen Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien ursprünglich wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.
Stand: 11.11.2022
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER FUNKTION Q-PARK PAY ZUR BEGLEICHUNG VON KURZPARKERGEBÜHREN
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Funktion Q-Park Pay im Rahmen der Nutzung der Q-Park-App. Diese Geschäftsbedingungen regeln die Hinterlegung einer oder mehrerer Kredit- oder ähnlicher Zahlungskarten („Zahlungsmittel“) des Kunden und den Einzug von Kurzparkergebühren, die über die Funktion Q-Park Pay beglichen werden, sowie die technischen Abläufe zur Ein- und Ausfahrt und zum Zugang zu über die Funktion Q-Park Pay genutzten Parkobjekten. Das Zustandekommen der Kurzparkerverträge und deren übrige Konditionen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Geschäftsbedingungen, sondern werden durch die an den Einfahrten der Parkobjekte aushängenden Einstellbedingungen Kurzparker geregelt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch.
Auch bei Nutzung der Funktion Q-Park Pay wird die Ein- und Ausfahrt grundsätzlich durch eine automatisierte Erkennung des von Ihnen hinterlegten Kennzeichens ermöglicht. Sie müssen daher das Kennzeichen von Fahrzeugen, die Sie in der App registriert haben, deren Parkvorgänge Sie aber nicht über die Funktion Q-Park Pay begleichen möchten, unverzüglich, spätestens aber vor Einfahrt in die freigeschalteten Parkobjekte deaktivieren; alternativ ist dann das Kundenkonto zu löschen. Dies gilt insbesondere bei einem Verkauf oder bei einer Nutzungsüberlassung des Fahrzeugs an Dritte. Weiter sind Sie verpflichtet, sich nach jeder Nutzung der App auszuloggen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen haften Sie für die Kosten eventueller Parkvorgänge, die über die Funktion Q-Park Pay der App ohne Ihren Willen in Anspruch genommen wurden.
Beide Parteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung der vorliegenden Bedingungen berechtigt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt zugunsten von Q-Park insbesondere dann vor, wenn der Kunde gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung fortsetzt, wenn er sich mit Mietzahlungen gegenüber einer der zu dem Q-Park-Konzern gehörenden Gesellschaften in nicht unerheblicher Höhe in Verzug befindet oder wenn die Vereinbarung über die Nutzung der Q-Park App endet, gleich aus welchem Grunde.
Jede außerordentliche Kündigung bedarf der Textform.
Sämtliche in Textform im Zusammenhang mit diesen AGBs oder der Nutzung der Funktion Q-Park Pay abzugebenden Willenserklärungen und Mitteilungen des Kunden sind unter Angabe der Kundennummer ausschließlich an die folgenden Kontaktdaten von Q-Park zu richten: servicecenter@q-park.de oder +49 (0)2181/2990 406. Das Parkhauspersonal ist zur Annahme von Willenserklärungen sowie von Zahlungen nicht berechtigt.
Die Rechnungen sind über die App während eines Zeitraums von 90 Tagen verfügbar und können durch den Kunden von der App aus an die bei der Registrierung des Nutzers mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt werden. Sie können auch über das Internet auf der Homepage www.q-park.de im Bereich „Mein Q-Park Konto“ eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Ein Versand der Rechnungen auf dem Postweg findet nicht statt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss eventueller Weiterverweisungsnormen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. unvollständigen Bestimmung dieser AGBs gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien ursprünglich wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.
Stand 13.12.2024